Back to top
close

ESG & CSRD: Rechtliche Rahmenbedingungen

Nachhaltigkeitsmanagement umfasst Strategien und Maßnahmen von Unternehmen zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UNO. Zwei Begriffe werden in diesem Zusammenhang fast synonym verwendet: CSR (Corporate Social Responsibility) und ESG (Environmental, Social and Governance). Die Begriffe hängen zwar zusammen, sind aber nicht identisch. Während sich hinter dem Kürzel CSR ein eher normatives Konzept verbirgt, das Unternehmen Orientierung für ihr gesellschaftliches Engagement gibt, ist ESG darauf angelegt, Aktivitäten zu quantifizieren und Ziele konkret zu messen.

ESG-Kriterien und geltendes Recht
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen zu verbessern. Aus Unternehmenssicht ist ESG ein Querschnittsthema, das mit zahlreichen bestehenden Gesetzen und Normen korreliert. Die Verbindungen sind vielfältig und ziehen sich quer durch alle wirtschaftsjuristischen Disziplinen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Beispiele sind (unvollständige Aufzählung):

Environment
Batteriegesetz (BattG) zu Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Verpackungsgesetz (VerpackG) zu Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Regelung des Abfallkreislaufs mit dem Ziel von Abfallvermeidung und Recycling.

Social
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gegen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen Antidiskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

Governance
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Corporate Governance Kodex
Kartellrecht
Aktiengesetz (AktG)
GmbH-Gesetz (GmbHG)
Geldwäschegesetz (GwG)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Klammerfunktion mit Anreizsystem
In Analogie zur 2-Faktoren-Theorie von Herzberg sind Gesetze Hygienefaktoren und ESG-Kriterien Motivatoren für nachhaltiges Wirtschaften. Das Einhalten gesetzlicher Rahmenbedingungen ist obligatorisch, während ESG die inhaltliche Klammer zwischen unterschiedlichsten Normen bildet, Transparenz schafft und so nachhaltiges unternehmerisches Handeln fördert.

Wettbewerbsfähigkeit
Gesetze wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU erfordern von Unternehmen die Offenlegung spezifischer ESG-Informationen. Die Standardisierung und Harmonisierung der Berichterstattung ermöglicht eine Vergleichbarkeit des ESG-Reifegrades verschiedener Unternehmen. Das schafft Transparenz und erhöht den Wettbewerbsdruck in puncto Nachhaltigkeit – und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Risikomanagement
ESG-Reporting beinhaltet das Abschätzen unternehmerischer Risiken. Die Analyse von Bedrohungsszenarien ist Grundvoraussetzung für effektives Risikomanagement und damit für unternehmerische Resilienz.

Stakeholder-Erwartungen
ESG-Kriterien sind multidimensional und adressieren daher die Erwartungen unterschiedlichster Stakeholder. Neben bestehenden Kunden und Mitarbeitern zählen dazu vor allem potenzielle Kreditgeber, Investoren und Bewerber.

Förderung nachhaltiger Praktiken
Durch konkrete Zielsetzungen und Vergleichbarkeit ermöglicht das ESG-Reporting die Messbarkeit von Nachhaltigkeitsmanagement. Unternehmen können dadurch sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und drohende Sanktionen durch Stakeholder oder Gesetzgeber bei Nichteinhaltung vermeiden.

Von der CSR-Richtlinie zur CSRD-Regelung
2014  EU-Strategie für die soziale Verantwortung in Unternehmen (CSR)
2017  Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)
2020  Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) EU-Taxonomie Verordnung
2021  Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
2022  Umsetzung in nationales Recht
2024  Verpflichtende Anwendung für das Geschäftsjahr 2023

Geltungsbereich
Berichtspflichtig sind ab Berichtsjahr 2025 alle Firmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter*innen
  • mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 40 Mio. Euro Umsatz

 

TEILEN facebook twitter linkedin mail