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ESG & CSRD: Herangehensweise

In 8 Schritten zum CSRD Reporting

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für eine Vielzahl von Unternehmen bindend. ESG-Reportings müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen und unterliegt der Testatpflicht durch Wirtschaftsprüfer. Die Rechnungslegung umfasst Umweltfaktoren (Environment) , soziale Aspekte (Social) sowie Risikomanagement und Compliance-Kriterien (Governance). Hierfür werden in Form der „doppelten Wesentlichkeitsanalyse“ sowohl die Risiken der unternehmerischen Tätigkeit für die „Außenwelt“ (inside-out) als auch potenzielle externe Risiken für das Unternehmen (outside-in) identifiziert und bewertet.

„Der Anfang ist die Hälfte des Ganzen“ (Aristoteles)

Es ist ratsam, die zukünftigen Regelungen frühzeitig zu analysieren und in die Umsetzungsplanung zu gehen. Viele Reporting-pflichtige Daten und Informationen werden zukünftig von Personen bereitgestellt, die keinerlei Erfahrung mit Berichterstattung haben. Gleichzeitig ist die technische Umsetzung von Datenerhebung, Integration, Analyse, Planung und Berichtslegung zeitaufwändig, da es anders als bei finanziellen Kennzahlen kaum Vorlagen und Automatisierungsansätze gibt.

Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitsberichte erstellt haben oder ISO 14001 zertifiziert sind, haben einen Erfahrungsvorsprung. Daraus abgeleitet empfehlen Experten folgendes Vorgehen:

1. Rechtliche Betroffenheit, interne Kommunikation und Schulung

Prüfen Sie, ob und ab wann für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Berichtspflicht besteht. Planen Sie ein Jahr Vorbereitung auf das ESG-Reporting, um Zeit für den Aufbau von Strukturen, Datensammlung und Prozessgestaltung zu haben. Schaffen Sie unter den Mitarbeitern ein breites Verständnis für ESG und seine weitreichende Bedeutung für Ihr Unternehmen. Schulungen können das ESG-Bewusstsein schärfen und damit Motivation und Qualität der Datenerhebung positiv beeinflussen.

2. Erwartungen und Zielhorizont

Identifizieren Sie die wichtigsten Stakeholder, für die Ihr ESG-Bericht relevant sein könnte und priorisieren Sie deren Erwartungen in Bezug auf ESG-Themen. Potenzielle Stakeholder sind Investoren, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Interessenten, Bewerber, etc.

3. Relevante ESG-Indikatoren

Definieren Sie die für Ihr Unternehmen wichtigsten ESG-Indikatoren unter dem Aspekt der doppelten Wesentlichkeit. Neben Ihrer Business Perspektive (Inside Out) müssen Sie auch die Stakeholder Perspektive (Outside In) berücksichtigen. Anhaltspunkte bieten internationale Standards wie die Global Reporting Initiative (GRI), Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und branchenspezifische Indizes.

4. Relevante Daten: Beschaffung und ganzheitliches Datenmanagement

Identifizieren Sie für die für Sie relevanten ESG-Indikatoren die maßgeblichen Datenquellen, -Formate und -Zyklen. Konzipieren Sie die Erhebung, Erfassung, Konsolidierung und Qualitätssicherung der benötigten Informationen (Aktualität, Genauigkeit, Datenschutz).

5. Berichtstruktur

Entwickeln Sie eine klare ESG-Berichtsstruktur für Ihr Unternehmen, z.B. gegliedert nach Allgemein, Umwelt, Soziales und Governance. Halten Sie dazu frühzeitig Rücksprache mit Ihrem Wirtschaftsprüfer, um die Richtigkeit und Verständlich und Relevanz der geplanten Berichtsstrukur sicherzustellen.

6. Zieldefinition und permanentes Monitoring der Zielerreichung

Setzen Sie klare Ziele für Ihre ESG-Initiativen und identifizieren Sie unterjährige Kontroll-KPI, um die langfristige Zielerreichung durch Messen von Etappenzielen zu kontrollieren und die Nachhaltigkeitsbemühungen Ihres Unternehmens zu steuern.

7. Veröffentlichung und Kommunikation

Publizieren Sie Ihren ESG-Bericht fristgerecht und kommunizieren Sie die Ergebnisse und Erkenntnisse proaktiv, um Transparenz und Vertrauen in Richtung der Stakeholder zu bestätigen und zu festigen. Nutzen Sie erfolgreiche Nachhaltigkeitsbemühungen für die Unternehmenskommunikation und binden Sie Marketing, HR und Vertrieb aktiv ein. Stellen Sie sicher, dass die ESG-Strategie als Verkaufsargument genutzt und in Ausschreibung aktiv als Bieterfrage eingefordert wird.

8. Rückkopplung und Nachbesserung

Installieren Sie einen Verbesserungsprozess. Sammeln Sie Feedback von intern, Stakeholdern, Wettbewerbern und branchenfremden Benchmarks, um den Prozess der Berichterstattung zu verbessern. Nutzen Sie die gewonnenen ESG-Erkenntnisse, um Ihre Unternehmensstrategie zu reflektieren und ggf. anzupassen.

ESG-Berichterstattung ist ein fortlaufender Prozess. Durch kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an sich ändernde Standards und Erwartungen können Unternehmen ihre ESG-Leistung transparent und wirksam kommunizieren. Diese ersten Schritte bilden die Grundlage für ein erfolgreiches ESG Reporting-Projekt, das die Transparenz, Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens verbessert.

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