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Nächster Halt: Omnibus Verordnung

Positives Signal

Nach massiver Kritik aus Wirtschaftskreisen, dass die Anforderungen der CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie-Verordnung zu komplex und ressourcenintensiv seien, hat die Europäische Kommission die Omnibus-Verordnung auf den Weg gebracht. Vorbehaltlich der Ratifizierung durch das Europäische Parlament und den Rat soll sie die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren, um die Unternehmen im EU-Raum zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Die Schwellenwerte für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden entschärft. Erst Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und entweder über 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme sollen künftig berichtspflichtig sein, was die Zahl direkt betroffener Unternehmen um etwa 80% reduziert. Gleichzeitig werden die Berichtspflichten um 2 Jahre geschoben. Unternehmen, die ursprünglich ab 2025 berichten müssten, haben nun bis 2027 Zeit. Weitere Hürden sollen durch vereinfachte Standards entfallen. Dazu werden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verschlankt und sektorspezifische Standards entfallen.

Auch die EU-Taxonomie-Verordnung wird modifiziert: Nur Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Umsatz müssen ihre Taxonomie-Konformität offenlegen und auch hier wurde der Umfang reduziert: Nur der relevante Anteil von Umsatz und Investitionsausgaben (CapEx) bleibt berichtspflichtig, während das bei Betriebsausgaben (OpEx) zukünftig freiwillig sein soll.

Als letzte Norm wird der Bürokratieaufwand für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) abgeschwächt. Statt wie bisher gefordert die gesamten Lieferkette zu berücksichtigen, müssen Unternehmen nur ihre direkten Geschäftspartner auf Nachhaltigkeitskriterien prüfen – und das mit verlängerten Prüfintervallen: Statt einer jährlichen Kontrolle ist jetzt nur alle fünf Jahre eine Überprüfung vorgesehen.

Nachhaltigkeit zahlt sich aus
Die bisher investierte Arbeit in Wesentlichkeitsanalysen bleibt wertvoll, weil sie regelmäßig zu Effizienzsteigerungen und Innovationen führen. Die pragmatische Ausgestaltung der Omnibus-Verordnung hilft dabei, sich zu fokussieren.
Unternehmen, die Nachhaltigkeit als strategischen Faktor verstehen, profitieren von den gewonnenen Erkenntnissen, unabhängig von regulatorischen Schwellenwerten. Eine fundierte ESG-Strategie hilft Unternehmen Risiken besser zu steuern und langfristig Kosten zu senken. Sie fördert Innovationen, wirkt sich positiv auf Umwelt und Gesellschaft aus und hilft bei der Positionierung als transparenter, nachhaltiger Partner gegenüber Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern.

Risiken und Nebenwirkungen

Gelockerte Schwellenwerte entbinden Unternehmen nicht automatisch von der Berichterstattung. Selbst wer durch die neuen Kriterien nicht mehr direkt betroffen ist, kann trotzdem durch Kunden, Lieferanten oder Finanzinstitute zur Offenlegung gezwungen sein. Unternehmen sind gut beraten, Wesentlichkeitsanalysen in ihr Handwerkszeug auf zu nehmen. Als ganzheitliche Anwendung einer SWOT Analyse ist sie ein hervorragendes Werkzeug zur strategischen Unternehmensführung.

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