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Gas statt Bremse

Berichtspflicht: Proaktiv handeln trotz gelockerter EU-Vorgaben

Die EU nimmt bei der Nachhaltigkeitsregulierung den Fuß vom Gas und den Beginn der Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um zwei Jahre verschoben. Dadurch müssen große Unternehmen erst 2028 berichten, börsennotierte KMU sogar erst 2029. Parallel dazu soll der Kreis der Verpflichteten deutlich kleiner werden – die Schwelle für „große Unternehmen“ steigt auf 1 000 Mitarbeitende, gelistete mittelständische Unternehmen fallen ganz heraus. Zudem hat die EU im Juli 2025 eine freiwillige Berichtsnorm (VSME) für kleine und mittlere Unternehmen vorgelegt, die den Austausch von ESG-Daten vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren soll.

Kein Freibrief zum Abwarten
Doch diese „Atempause“ ist kein Freifahrtschein zum Abwarten. Ab Ende 2025 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Unternehmen, die Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Gummi oder Rindfleisch in der EU vertreiben, müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Parallel steigt international der Druck: Investoren, Kreditgeber und Kunden verlangen belastbare ESG-Daten – auch die US-Börsenaufsicht und globale Standardsetter treiben neue Vorschriften voran.

EUDR ist ESG im Kleinen
EUDR ist ein Teilbereich von ESG, da ein strukturiertes Nachhaltigkeitreporting diese Punkte bereits abdeckt. Wer ESG ernsthaft betreibt, erfüllt viele EUDR-Anforderungen automatisch und hat seine Hausaufgaben zum großen Teil schon gemacht.

Darum lohnt sich Nachhaltigkeitsreporting weiterhin:

  1. Zukunftssicherheit: Die Erfüllung von ESG‑Standards wird langfristig unumgänglich sein. Frühzeitige Berichterstattung erleichtert die Anpassung an künftige Vorschriften – ob CSRD, VSME oder EUDR.
  2. Vertrauen bei Investoren und Kunden: Transparenz über ökologische und soziale Auswirkungen steigert die Glaubwürdigkeit und verbessert den Zugang zu Kapital. Viele Finanzinstitute basieren ihre Finanzierung mittlerweile auf ESG‑Kriterien.
  3. Risikomanagement: Nachhaltigkeitsberichterstattung deckt Umwelt‑, Lieferketten‑ und Reputationsrisiken auf. Unternehmen können Probleme frühzeitig erkennen und beheben, statt später mit Bußgeldern oder Lieferausfällen konfrontiert zu werden.
  4. Wettbewerbsvorteil: Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen sind für Kund:innen zunehmend ein Kaufargument. Wer ESG‑Daten bereitstellt, gewinnt Marktanteile und stärkt die Marke.
  5. Effizienz und Kostenersparnis: Transparenz fördert effiziente Prozesse und Ressourceneinsparungen. Energie‑ und Materialverbrauch lässt sich gezielt senken.

Trotz Verzögerungen und vereinfachter Vorgaben bleibt Nachhaltigkeitsreporting ein zentrales Zukunftsthema. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich einen Vorsprung – ökologisch, finanziell und image-technisch. Wer Nachhaltigkeitsreporting nicht als Pflicht, sondern als strategisches Werkzeug begreift, sichert die Zukunftsfähigkeit seines Geschäfts und unserer Umwelt.

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