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ESG & CSRD: ESG-Hub mit Mehrfachnutzen

Ressourcen schonen neu gedacht
Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist seit je her unternehmerische Kerntugend, wo dem ökonomischen Prinzip folgend das günstigste Verhältnis zwischen eingesetzten Inputfaktoren und Erträgen angestrebt wird, sprich: mit einem festen Ressourceneinsatz einen maximalen Ertrag zu erzielen, oder aber ein gegebenes Ziel unter Einsatz minimaler Ressourcen zu erreichen. Die globalen Herausforderungen und Abhängigkeiten aus Klimawandel, Lieferketten, sozialem Ungleichgewicht und daraus resultierenden Migrationsströmungen gehen weit über klassische Kennzahlen der Unternehmenssteuerung hinaus. Das erforderliche Umdenken findet seinen Niederschlag im ESG-Reporting und der Corporate Social Responsibility Directive, die das non-financial Reporting auf eine Stufe mit dem financial Reporting hebt.

Data-driven Sustainability
Im Zuge des ESG-Reporting werden klassische Kennzahlen wie Effizienz, Produktivität oder Rentabilität durch völlig neue Daten aus den Gebieten Environment, Social und Governance komplettiert. Kennzahlen aus Logistik- und Lieferketten, Energieverbräuchen oder Personalstatistiken gilt es ebenso abzubilden wie Compliance, Corporate Governance und Risikoeinschätzungen unter dem Gesichtspunkt der doppelten Wesentlichkeit.

CSRD Reporting betrifft den gesamten Daten-Lebenszyklus
ESG-Kennzahlen sind für jedes Unternehmen unterschiedlich und es gibt keinerlei Standards für die Datenbeschaffung oder -erhebung. Wenig überraschend wird Umfragen zur Folge die Datensammlung und Integration als größte Herausforderung gesehen, gefolgt von der Konsolidierung und KPI-Ermittlung. Die monetäre Bewertung folgt erst an dritter Stelle – hier kann man großenteils auf Marktstandards zugreifen. ESG-Daten müssen identifiziert, erhoben, aufbereitet und vorgehalten werden (Data Management), bevor Kennzahlen definiert, Planwerte festgelegt, Ist-Werte gemessen und Unternehmen danach gesteuert werden können (Performance Management). Dieser ganzheitliche Ansatz ist Grundvoraussetzung für data-driven Sustainability.

Data Management
Die ESG Data Integration muss in der Lage sein, selbst verteilte Daten in unterschiedlichen Formaten und Strukturen vereinnahmen und konsolidieren zu können. Hier können vorgeschaltete Tools hilfreich sein. Um die Datenqualität sicherzustellen, ist Data Preparation auch im Bereich non-financial Reporting elementar. Data Governance stellt sicher, dass die Daten nachvollziehbar (Data Lineage), ganzheitlich auswertbar (Data Catalog) und sicher sind (Data Security als Schutz persönlicher Daten und vor Datendiebstahl).

Performance Management
Analyse, Simulation und Prognostik der Datenbasis ermöglicht Planen, Steuern und Messen unternehmerischer Aktivitäten anhand festgelegter Kennzahlen. Ganzheitliche Planungen und Simulationen ermöglichen eine bessere Entscheidungsvorbereitung. Optimierte Planungen schonen Ressourcen durch Vermeidung von Überproduktionen oder Umsatz- und Margenverluste in Folge von Nichtverfügbarkeiten. Produktionsstandorte und Warenströme können ganzheitlich betrachtet werden inkl. Arbeits- und Sozialstandards und Umwelteffekten wie Transportwege und -medien.

Mehrere Fliegen mit einer Klappe: das ESG-Hub
Unabhängig von der Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD gibt es eine Reihe von Gesetzen und Normen, die für den Aufbau eines ESG-Hubs sprechen, weil sie Unternehmen zur Meldung bestimmter Informationen zwingend verpflichten, wie beispielsweise:

Environment
Batteriegesetz – BattG
Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
Verpackungsgesetz – VerpackG
Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG

Social
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Governance
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Meldestellen
Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
BattG-Melderegister
Stiftung elektro-altgeräte register (ear)

Fazit
Ein ESG-Hub als festen Baustein in das unternehmensweite Reporting zu integrieren, hilft nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern ermöglicht ein 360 Grad Performance Management und ist das Fundament für echte data-driven Sustainability.

ESG & CSRD: Wesentlichkeit ist die neue Ganzheitlichkeit

Doppelt hält (wesentlich) besser

Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Eine der bedeutenden Neuerungen, die mit der CSRD einhergehen, ist die Einführung des Konzepts der „Double Materiality“, auf Deutsch „Doppelte Wesentlichkeit” oder „Doppelte Materialität“ genannt.

Analog zu finanziellen Rechenschaftspflichten sollten Nachhaltigkeitsberichte Informationen enthalten, die für den Adressatenkreis relevant und bewertbar sind. Dieses Gebot der aussagekräftigen Informationen wird als „Wesentlichkeit“ bezeichnet. Eine Wesentlichkeitsanalyse sollte immer auch die Sicht aller Stakeholder eines Unternehmens umfassen. Relevante Stakeholder können Aktionäre, Banken, Investoren, Lieferanten, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeitende, Arbeitnehmervertreter, Anwohner, etc. sein.

Doppelte Wesentlichkeit
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zwingt Unternehmen dazu, die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit grundsätzlich aus zwei Perspektiven (=doppelt) zu betrachten: der Inside-Out Perspektive (= Impact Materiality), und der Outside-In Perspektive, (= Financial Materiality).

Die Inside-Out Betrachtung beziffert die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen („impacts“) des unternehmerisches Handeln auf unterschiedliche Nachhaltigkeitsthemen. Die Outside-In-Perspektive („finanzielle Wesentlichkeit“) betrachtet Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen auf die finanzielle Lage und die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.

Wesentlichkeit und Berichtspflicht
Ein Thema gilt als wesentlich, sobald es Risiken und Chancen für den Geschäftserfolg birgt (Outside-In Perspektive) oder die Geschäftstätigkeit signifikante Auswirkungen auf Umwelt und Umfeld hat (Inside-Out-Perspektive). Ein Thema ist also bereits zwingend berichterstattungspflichtig, wenn nur aus Sicht einer der beiden Perspektiven als wesentlich gilt.

Unternehmen sind verpflichtet, alle als „wesentlich“ identifizierte Themen gemäß der maßgeblichen European Sustainable Reporting Standards (ESRS) offenzulegen und durch Wirtschaftsprüfer testieren zu lassen. Der Bericht beinhaltet neben der Ist-Analyse Angaben zu Strategie und Governance, Informationen zu umgesetzten Maßnahmen sowie Ziele und Kennzahlen.

Nachvollziehbarkeit und jährliche Überprüfung
Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen Inhalte regelmäßig aktualisiert und überprüft werden. Im Rahmen der CSRD ist auch Transparenz in Bezug auf die Methodik gefordert, wie die Wesentlichkeitsanalyse nach der Doppelten Materialität durchgeführt wurde.

Exemplarische Anwendung der Doppelten Wesentlichkeit
Um die praktische Anwendung der doppelten Wesentlichkeit darzustellen, soll das Beispiel eines Herstellers und Fullservice-Providers von Seilbahnen dienen.

Outside-In Perspektive: Aus Sicht der finanziellen Wesentlichkeit kann sich in unserem Beispiel beispielsweise das Thema Klimawandel auf die kurz-, mittel- und langfristige Einnahmen- und Ertragssituation auswirken. Die globale Erwärmung stellt eine Bedrohung für den Skitourismus dar, die zu einem sinkenden Absatzmarkt für den Seilbahnhersteller führen kann. Als sozialer Aspekt sei der Fachkräftemangel angeführt, der zu Engpässen in Produktion oder Servicegeschäft führen kann. Aus Governance-Gesichtspunkten können unternehmerische Risiken entstehen, wenn Genehmigungsverfahren verschärft und bspw. Neubauprojekte verhindert werden.

Inside-Out Perspektive: Aus Sicht der Impact Materiality kann die Geschäftstätigkeit des Unternehmens negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Hauptreiber sind Treibhausgasemissionen bei Produktion und Betrieb der Anlagen, Umweltschäden durch deren Bau, aber auch Arbeits- und Sozialstandards entlang der Lieferkette oder Compliance Themen (z.B. bei der Auftragsvergabe).

ESRS- und Branchenstandards als Kriterien-Kompass
Risiken und Chancen liegen also nicht nur in der direkten Geschäftstätigkeit, sondern auch vorgelagert in der Lieferkette und nachgelagert in der Nutzungsphase eines Produktes. Um zu ermitteln, welche Themen aus Sicht eines Unternehmens im Sinne der Doppelten Materialität wesentlich sind, hat das Unternehmen eine Wesentlichkeitsanalyse nach den Vorgaben der CSRD durchzuführen.

Im Rahmen der Berichtspflicht sind die thematischen ESRS-Standards Grundlage der Überprüfung und bieten eine Liste potenziell wesentlicher Themen. Darüber hinaus helfen branchenspezifische Standards und Nachhaltigkeitsratings bei der Einschätzung, welche Themen typischerweise für ein Unternehmen einer bestimmten Industrie wesentlich sind.

Mittels einer weitergehenden Umfeldanalyse können die ermittelten Themen in eine Rangfolge gebracht werden. Guter Ausgangspunkt einer Priorisierung sind erfahrungsgemäß die wesentlichen Umsatzquellen, Kostentreiber und Investitionsfelder der Unternehmen. Nach der Priorisierung muss eine Wesentlichkeitsschwelle festgelegt werden. Alle Themen, die diese Schwelle überschreiten, sind Berichterstattungs-pflichtig und müssen aufgeführt werden.

ESG beinhaltet zahlreiche Synergien
Die Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht es Unternehmen, neben relevanten Nachhaltigkeitsthemen auch Unternehmens-strategische und operatives Optimierungspotenziale zu identifizieren. Dadurch können Unternehmen ihre Ressourcen effektiver einsetzen und neben ihrer Nachhaltigkeit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Weil die Ergebnisse von Wesentlichkeitsanalysen sehr individuell sind, gibt es im Gegensatz zu Finanzkennzahlen kaum Standards und Automatismen. Heterogene Datenquellen, -typen, -formate sind die Regel, und die erste Meile der Datenintegration entsprechend komplex. Neben internen Quellen gilt es externe zu berücksichtigen. Einige Daten können direkt ermittelt, andere nur indirekt erhoben oder kalkulatorisch bestimmt werden. Datenformate reichen von Papierform bis zu strukturierten Reporting-Standards und Datenzyklen sind beliebig von permanent bis mehrjährig, wodurch Abgrenzungen erforderlich werden.

Aus Daten Wissen machen

Digitalisierung und unternehmerische Nachhaltigkeit sind nicht nur untrennbar miteinander verbunden, sondern bilden eine Symbiose. Digitale Technologien ermöglichen Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen. Künstliche Intelligenz kann Umweltentwicklungen und Geschäftsereignisse prognostizieren und in Echtzeit Prozesse beeinflussen.

Durch Business Analytics und den Einsatz von AI lassen sich Synergien materialisieren, die bei allen Stakeholdern punkten und Nachhaltigkeit im Wortsinn verkörpern: wirtschaftliche Nachhaltigkeit ebenso wie verantwortungsbewusster und Ressourcen-schonender Umgang mit der Umwelt sowie Verantwortungsbewusstsein gegenüber nachfolgenden Generationen.

Rechtzeitig anfangen
Die Komplexität einer Wesentlichkeitsanalyse wird oft unterschätzt, weil die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden muss und die Outside-in Betrachtung Neuland darstellt. Um fundierte Ergebnisse durch die Wesentlichkeitsanalyse zu erhalten, müssen verschiedenste Informations- und Datenquellen angezapft und abgebildet werden. Neben geeigneten Reporting- und Planungstools braucht man Zeit für Vorbereitung, Datenerhebung und -konsolidierung.

Die Wesentlichkeitsanalysemehr ist dabei mehr als nur gesetzliche Auflage: sie liefert wichtige Einsichten zu Risiken und Chancen, die zur Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie beitragen und Ausgangspunkt eines Stakeholderdialogs sein können. An dieser Stelle schlagen Business Analytics und der Einsatz von KI neue Kapitel der digitalen Transformation auf.

ESG & CSRD: Herangehensweise

In 8 Schritten zum CSRD Reporting

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird für eine Vielzahl von Unternehmen bindend. ESG-Reportings müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen und unterliegt der Testatpflicht durch Wirtschaftsprüfer. Die Rechnungslegung umfasst Umweltfaktoren (Environment) , soziale Aspekte (Social) sowie Risikomanagement und Compliance-Kriterien (Governance). Hierfür werden in Form der „doppelten Wesentlichkeitsanalyse“ sowohl die Risiken der unternehmerischen Tätigkeit für die „Außenwelt“ (inside-out) als auch potenzielle externe Risiken für das Unternehmen (outside-in) identifiziert und bewertet.

„Der Anfang ist die Hälfte des Ganzen“ (Aristoteles)

Es ist ratsam, die zukünftigen Regelungen frühzeitig zu analysieren und in die Umsetzungsplanung zu gehen. Viele Reporting-pflichtige Daten und Informationen werden zukünftig von Personen bereitgestellt, die keinerlei Erfahrung mit Berichterstattung haben. Gleichzeitig ist die technische Umsetzung von Datenerhebung, Integration, Analyse, Planung und Berichtslegung zeitaufwändig, da es anders als bei finanziellen Kennzahlen kaum Vorlagen und Automatisierungsansätze gibt.

Unternehmen, die bereits Nachhaltigkeitsberichte erstellt haben oder ISO 14001 zertifiziert sind, haben einen Erfahrungsvorsprung. Daraus abgeleitet empfehlen Experten folgendes Vorgehen:

1. Rechtliche Betroffenheit, interne Kommunikation und Schulung

Prüfen Sie, ob und ab wann für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Berichtspflicht besteht. Planen Sie ein Jahr Vorbereitung auf das ESG-Reporting, um Zeit für den Aufbau von Strukturen, Datensammlung und Prozessgestaltung zu haben. Schaffen Sie unter den Mitarbeitern ein breites Verständnis für ESG und seine weitreichende Bedeutung für Ihr Unternehmen. Schulungen können das ESG-Bewusstsein schärfen und damit Motivation und Qualität der Datenerhebung positiv beeinflussen.

2. Erwartungen und Zielhorizont

Identifizieren Sie die wichtigsten Stakeholder, für die Ihr ESG-Bericht relevant sein könnte und priorisieren Sie deren Erwartungen in Bezug auf ESG-Themen. Potenzielle Stakeholder sind Investoren, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Interessenten, Bewerber, etc.

3. Relevante ESG-Indikatoren

Definieren Sie die für Ihr Unternehmen wichtigsten ESG-Indikatoren unter dem Aspekt der doppelten Wesentlichkeit. Neben Ihrer Business Perspektive (Inside Out) müssen Sie auch die Stakeholder Perspektive (Outside In) berücksichtigen. Anhaltspunkte bieten internationale Standards wie die Global Reporting Initiative (GRI), Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und branchenspezifische Indizes.

4. Relevante Daten: Beschaffung und ganzheitliches Datenmanagement

Identifizieren Sie für die für Sie relevanten ESG-Indikatoren die maßgeblichen Datenquellen, -Formate und -Zyklen. Konzipieren Sie die Erhebung, Erfassung, Konsolidierung und Qualitätssicherung der benötigten Informationen (Aktualität, Genauigkeit, Datenschutz).

5. Berichtstruktur

Entwickeln Sie eine klare ESG-Berichtsstruktur für Ihr Unternehmen, z.B. gegliedert nach Allgemein, Umwelt, Soziales und Governance. Halten Sie dazu frühzeitig Rücksprache mit Ihrem Wirtschaftsprüfer, um die Richtigkeit und Verständlich und Relevanz der geplanten Berichtsstrukur sicherzustellen.

6. Zieldefinition und permanentes Monitoring der Zielerreichung

Setzen Sie klare Ziele für Ihre ESG-Initiativen und identifizieren Sie unterjährige Kontroll-KPI, um die langfristige Zielerreichung durch Messen von Etappenzielen zu kontrollieren und die Nachhaltigkeitsbemühungen Ihres Unternehmens zu steuern.

7. Veröffentlichung und Kommunikation

Publizieren Sie Ihren ESG-Bericht fristgerecht und kommunizieren Sie die Ergebnisse und Erkenntnisse proaktiv, um Transparenz und Vertrauen in Richtung der Stakeholder zu bestätigen und zu festigen. Nutzen Sie erfolgreiche Nachhaltigkeitsbemühungen für die Unternehmenskommunikation und binden Sie Marketing, HR und Vertrieb aktiv ein. Stellen Sie sicher, dass die ESG-Strategie als Verkaufsargument genutzt und in Ausschreibung aktiv als Bieterfrage eingefordert wird.

8. Rückkopplung und Nachbesserung

Installieren Sie einen Verbesserungsprozess. Sammeln Sie Feedback von intern, Stakeholdern, Wettbewerbern und branchenfremden Benchmarks, um den Prozess der Berichterstattung zu verbessern. Nutzen Sie die gewonnenen ESG-Erkenntnisse, um Ihre Unternehmensstrategie zu reflektieren und ggf. anzupassen.

ESG-Berichterstattung ist ein fortlaufender Prozess. Durch kontinuierliche Verbesserung und Anpassung an sich ändernde Standards und Erwartungen können Unternehmen ihre ESG-Leistung transparent und wirksam kommunizieren. Diese ersten Schritte bilden die Grundlage für ein erfolgreiches ESG Reporting-Projekt, das die Transparenz, Glaubwürdigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens verbessert.

ESG & CSRD: Rechtliche Rahmenbedingungen

Nachhaltigkeitsmanagement umfasst Strategien und Maßnahmen von Unternehmen zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UNO. Zwei Begriffe werden in diesem Zusammenhang fast synonym verwendet: CSR (Corporate Social Responsibility) und ESG (Environmental, Social and Governance). Die Begriffe hängen zwar zusammen, sind aber nicht identisch. Während sich hinter dem Kürzel CSR ein eher normatives Konzept verbirgt, das Unternehmen Orientierung für ihr gesellschaftliches Engagement gibt, ist ESG darauf angelegt, Aktivitäten zu quantifizieren und Ziele konkret zu messen.

ESG-Kriterien und geltendes Recht
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen von Unternehmen zu verbessern. Aus Unternehmenssicht ist ESG ein Querschnittsthema, das mit zahlreichen bestehenden Gesetzen und Normen korreliert. Die Verbindungen sind vielfältig und ziehen sich quer durch alle wirtschaftsjuristischen Disziplinen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Beispiele sind (unvollständige Aufzählung):

Environment
Batteriegesetz (BattG) zu Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zu Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Verpackungsgesetz (VerpackG) zu Inverkehrbringen, Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Regelung des Abfallkreislaufs mit dem Ziel von Abfallvermeidung und Recycling.

Social
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gegen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen Antidiskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

Governance
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Corporate Governance Kodex
Kartellrecht
Aktiengesetz (AktG)
GmbH-Gesetz (GmbHG)
Geldwäschegesetz (GwG)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Klammerfunktion mit Anreizsystem
In Analogie zur 2-Faktoren-Theorie von Herzberg sind Gesetze Hygienefaktoren und ESG-Kriterien Motivatoren für nachhaltiges Wirtschaften. Das Einhalten gesetzlicher Rahmenbedingungen ist obligatorisch, während ESG die inhaltliche Klammer zwischen unterschiedlichsten Normen bildet, Transparenz schafft und so nachhaltiges unternehmerisches Handeln fördert.

Wettbewerbsfähigkeit
Gesetze wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU erfordern von Unternehmen die Offenlegung spezifischer ESG-Informationen. Die Standardisierung und Harmonisierung der Berichterstattung ermöglicht eine Vergleichbarkeit des ESG-Reifegrades verschiedener Unternehmen. Das schafft Transparenz und erhöht den Wettbewerbsdruck in puncto Nachhaltigkeit – und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Risikomanagement
ESG-Reporting beinhaltet das Abschätzen unternehmerischer Risiken. Die Analyse von Bedrohungsszenarien ist Grundvoraussetzung für effektives Risikomanagement und damit für unternehmerische Resilienz.

Stakeholder-Erwartungen
ESG-Kriterien sind multidimensional und adressieren daher die Erwartungen unterschiedlichster Stakeholder. Neben bestehenden Kunden und Mitarbeitern zählen dazu vor allem potenzielle Kreditgeber, Investoren und Bewerber.

Förderung nachhaltiger Praktiken
Durch konkrete Zielsetzungen und Vergleichbarkeit ermöglicht das ESG-Reporting die Messbarkeit von Nachhaltigkeitsmanagement. Unternehmen können dadurch sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und drohende Sanktionen durch Stakeholder oder Gesetzgeber bei Nichteinhaltung vermeiden.

Von der CSR-Richtlinie zur CSRD-Regelung
2014  EU-Strategie für die soziale Verantwortung in Unternehmen (CSR)
2017  Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)
2020  Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) EU-Taxonomie Verordnung
2021  Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
2022  Umsetzung in nationales Recht
2024  Verpflichtende Anwendung für das Geschäftsjahr 2023

Geltungsbereich
Berichtspflichtig sind ab Berichtsjahr 2025 alle Firmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter*innen
  • mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 40 Mio. Euro Umsatz

 

ESG und Nachhaltigkeit im Bereich Data Analytics und BI

Aus der Pflicht eine Tugend machen

Die Nachhaltigkeit-Berichterstattung ist in aller Munde und wird von der EU in den letzten Jahren stark forciert. Ab dem Fiskaljahr 2023 greift die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die zukünftig Unternehmen in immer größerem Umfang zum Thema ESG Reporting verpflichtet. ESG steht für Environmental, Social und Governance und bewertet Geschäftsaktivitäten bezüglich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und ihr wirtschaftliches und soziales Umfeld. Dies soll nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen.

Ausgewählte Unternehmen in der EU müssen ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten schon seit 2014 gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dokumentieren. Diese Berichtspflicht wird zukünftig durch die CSRD geregelt und sukzessive ausgeweitet. Betroffen sind ab Berichtsjahr 2025 alle Firmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter*innen
  • mehr als 20 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 40 Mio. Euro Umsatz

Nach Schätzungen der EU steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen damit auf rund 50.000, davon 15.000 allein in Deutschland.

CSRD führt erstmals verbindliche Nachhaltigkeits- und Berichtsstandards auf EU-Ebene ein, um bestehende Lücken bei den ESG-Berichtsvorschriften zu schließen. Wesentliche Unterschiede zwischen der vormals freiwilligen CSR Richtlinie liegen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Testatpflicht durch Wirtschaftsprüfer.

Double Materiality
Unternehmen sind gemäß der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen ihres Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Einflussrisiken von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihr Gewerbe zu berichten. Bisher war das nur dann verpflichtend, wenn beide Aspekte wesentlich für den Unternehmenszweck waren.

Unabhängige Wirtschaftsprüfung
Zukünftig muss die Nachhaltigkeitsberichterstattung analog zur Finanzberichterstattung von externen Experten geprüft werden. Dazu greifen EU-Standards, deren Prüfungstiefe schrittweise erweitert wird. Das hebt non-financial und financial Reporting von der Wertigkeit auf dieselbe Stufe.

Einheitliches elektronisches Berichtsformat
Seit 2020 müssen bestimmte Unternehmen ihre Rechnungslegungsunterlagen im European Single Electronic Format (ESEF) bereitstellen. Dieses Format ist sowohl für den Menschen als auch für Maschinen lesbar und verwendet XHTML-Format mit sogenannten XBRL-Tags zur Markierung von Konzernabschlüssen. CSRD weitet diese Anforderung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung aus, weshalb die Europäische Kommission die Veröffentlichung einer eigenen XBRL-Taxonomie plant.

Non-financial Reporting steckt in den Kinderschuhen
Während finanzielle Kennzahlen standardisiert und deren zugrundeliegende Prozesse längst weitestgehend automatisiert sind, sind Nachhaltigkeitskennzahlen heterogen, da sie von Unternehmen zu Unternehmen variieren können. Produzierende Unternehmen weisen andere Kriterien auf als Handel oder Finanzsektor. Auch die Erhebung der Daten ist weder standardisiert noch automatisiert.

ESG-relevante Daten: überall und nirgends
Der unternehmerische Aufwand zur Erstellung eines ESG Reporting ist enorm. Herausforderungen liegen besonders in der ersten Meile (Data Collection and Integration) und der letzten Meile (Konsolidierung und Berichtsveröffentlichung) der Datenzyklen. Das stellt alle berichtspflichtigen Unternehmen vor besondere Herausforderungen: von der Datenintegration bis zur Berichtslegung sind inklusive Data Analytics und Business Planning alle BI-Disziplinen relevant und gefordert

E wie Environmental
Hierzu zählen Daten über Ressourcenverbräuche, Carbon Footprint, Abfallmengen, etc. entlang der gesamten Produktlebenszyklen.

S wie Social
Hierzu zählen Kennzahlen für Mitarbeiterverantwortung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, aber auch Themen wie Vielfalt, gesellschaftliches Engagement und die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards.

G wie Governance
Governance Kennzahlen messen den Grad verantwortungsvoller Unternehmensführung und umfassen Themen wie Steuerungs- und Kontrollprozesse. Hierzu zählen neben Sourcing und der Zusammenarbeit mit Partnern auch IT-Sicherheit, Datenschutz und Compliance.

Heterogene Datenquellen, -typen, -formate
Die erste Meile der Datenintegration ist insofern komplex, als unterschiedlichste Daten vereinnahmt werden müssen. Neben internen Quellen gilt es externe zu berücksichtigen. Einige Daten können direkt ermittelt, andere nur indirekt erhoben oder kalkulatorisch bestimmt werden. Datenformate reichen von Papierform bis zu strukturierten Reporting-Standards und Datenzyklen sind beliebig von permanent bis mehrjährig, wodurch Abgrenzungen erforderlich werden.

ESG beinhaltet zahlreiche Synergien
Digitalisierung und unternehmerische Nachhaltigkeit sind nicht nur untrennbar miteinander verbunden, sondern bilden eine Symbiose. Digitale Technologien ermöglichen Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen. Künstliche Intelligenz kann Umweltentwicklungen und Geschäftsereignisse prognostizieren und in Echtzeit Prozesse beeinflussen.

Durch Business Analytics und den Einsatz von AI lassen sich Synergien materialisieren, die bei allen Stakeholdern punkten und Nachhaltigkeit im Wortsinn verkörpern: wirtschaftliche Nachhaltigkeit ebenso wie verantwortungsbewusster und Ressourcen-schonender Umgang mit der Umwelt sowie Verantwortungsbewusstsein gegenüber nachfolgenden Generationen.

Pflicht oder Tugend?

Die Erreichung jeglicher Unternehmensziele setzt funktionierende Datenmanagement-Prozesse voraus. ESG Reporting als festen Baustein in die Unternehmensstrategie zu integrieren, ist nicht nur ab 2024 gesetzliche Vorgabe, sondern eröffnet echte Chancen.
Wie man aus der Pflicht eine Tugend macht und welche Bausteine des Datenzyklus besonders Augenmerk verlangen, um Aufwände zu reduzieren, gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und Chancen zu verwandeln, wird EVACO im kommenden Jahr regelmäßig vorstellen.